Forderung anmelden

Forderungseingabe

Wurde über den Schuldner der Konkurs eröffnet, können Sie Ihre Forderung innerhalb der Eingabefrist beim zuständigen Konkursamt anmelden. Dabei sind auch allfällige Eigentums- oder Pfandansprüche geltend zu machen.

Das Formular ist auszudrucken und zusammen mit den Beweismitteln schriftlich und unterzeichnet per Post dem zuständigen Konkursamt einzureichen. Die Anmeldung ist kostenlos.

Per E-Mail eingereichte Forderungen werden nicht entgegengenommen.

Lohnforderungseingabe für Arbeitnehmer

Wurde über Ihren Arbeitgeber der Konkurs eröffnet, können Sie als Arbeitnehmer Ihre ausstehenden Lohnforderungen beim zuständigen Konkursamt anmelden. Reichen Sie dazu – sofern vorhanden – folgende Unterlagen ein:

- Formular Lohnforderungseingabe
- Arbeitsvertrag (inkl. allfälliger Reglemente zum Arbeitsvertrag)
- Lohnabrechnungen der letzten 6 Monate
- Spesenabrechnungen
- Überstunden-/Gleitzeitnachweise
- Bankverbindung mit Kontonummer 

Weitere Informationen für Arbeitnehmer

Ausstehender Lohn vor Konkurseröffnung

Wurde über Ihren Arbeitgeber der Konkurs eröffnet und sind Löhne ausstehend, haben Sie als Arbeitnehmender gemäss Art. 51 ff. AVIG Anspruch auf Insolvenzentschädigung.

Die Entschädigung deckt ausstehende Lohnforderungen für höchstens die letzten vier Monate des Arbeitsverhältnisses ab. Die Anmeldung muss innerhalb von 60 Tagen nach der Publikation des Konkurses im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) erfolgen. Die Anspruchsprüfung erfolgt durch die WAS Wirtschaft Arbeit Soziales Luzern. 

Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie auf der Website der WAS Luzern.

Ausstehender Lohn nach Konkurseröffnung

Arbeitnehmende können nach der Konkurseröffnung  eine Arbeitslosenentschädigung beantragen. Gemäss Art. 17 Abs. 2 AVIG entsteht der Anspruch darauf jedoch erst ab dem ersten Kontrolltag und nicht rückwirkend ab dem Tag der Konkurseröffnung.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Mitarbeitenden über die Konkurseröffnung zu informieren, damit diese sich rechtzeitig beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) bzw. beim Arbeitsamt der Wohngemeinde anmelden können.