Forderungseingabe
Wurde über den Schuldner der Konkurs eröffnet, können Sie Ihre Forderung innerhalb der Eingabefrist beim zuständigen Konkursamt anmelden. Dabei sind auch allfällige Eigentums- oder Pfandansprüche geltend zu machen.
Das Formular ist auszudrucken und zusammen mit den Beweismitteln schriftlich und unterzeichnet per Post dem zuständigen Konkursamt einzureichen. Die Anmeldung ist kostenlos.
Per E-Mail eingereichte Forderungen werden nicht entgegengenommen.
Lohnforderungseingabe für Arbeitnehmer
Wurde über Ihren Arbeitgeber der Konkurs eröffnet, können Sie als Arbeitnehmer Ihre ausstehenden Lohnforderungen beim zuständigen Konkursamt anmelden. Reichen Sie dazu – sofern vorhanden – folgende Unterlagen ein:
- Formular Lohnforderungseingabe
- Arbeitsvertrag (inkl. allfälliger Reglemente zum Arbeitsvertrag)
- Lohnabrechnungen der letzten 6 Monate
- Spesenabrechnungen
- Überstunden-/Gleitzeitnachweise
- Bankverbindung mit Kontonummer
Wegleitung Lohnforderung