Über uns

Die Konkursämter Hochdorf, Kriens, Luzern und Luzern West sind für die Konkursverfahren der jeweiligen Bezirksgerichtskreise zuständig. Die Tätigkeit der Konkursämter richten sich nach dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), den dazugehörigen Verordnungen sowie dem kantonalen Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG).