Aufsichtsbehörde SchKG

Die Aufsicht über die Betreibungs- und Konkursämter erfolgt in zwei Stufen. 

Die Bezirksgerichte überwachen als untere Aufsichtsbehörde jene Betreibungs- und Konkursämter, welche in ihrem Gerichtsbezirk tätig sind. Zudem behandeln die Bezirksgerichte Beschwerden nach Art. 17 SchKG gegen Verfügungen des Betreibungs- oder Konkursamtes. 

Obere kantonale Aufsichtsbehörde ist die 1. Abteilung des Kantonsgerichts.

Zusammensetzung

Name Vorname Titel SchKG-Funktion
Fankhauser-Feitknecht
Vivian lic. iur. Präsidentin
Küher
Hans lic. iur. Richter
Wiegandt
Marius Dr. iur., LL.M. Richter
Wüest-Schwegler
Renata lic. iur. Richterin
Schumacher
Peter Dr. iur. Richter
Windlin
Franziska Dr. iur. Richterin