Konkursämter

Konkurseröffnung zufolge Betreibung (Art. 39 SchKG)

Der Betreibung auf Konkurs unterliegen Schuldner, wenn sie in einer der folgenden Eigenschaften im Handelsregister eingetragen sind:

  • Inhaber einer Einzelfirma
  • als Mitglied einer Kollektivgesellschaft
  • als unbeschränkt haftendes Mitglied einer Kommanditgesellschaft
  • als Mitglied der Verwaltung einer Kommanditaktiengesellschaft
  • als Kollektivgesellschaft
  • als Kommanditgesellschaft
  • als Aktien- oder Kommanditaktiengesellschaft
  • als Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • als Genossenschaft
  • als Verein
  • als Stiftung
  • als Investmentgesellschaft mit variablem Kapital
  • als Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen

nähere Angaben siehe auch unter:

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