Der Betreibung auf Konkurs unterliegen Schuldner, wenn sie in einer der folgenden Eigenschaften im Handelsregister eingetragen sind:
- Inhaber einer Einzelfirma
- als Mitglied einer Kollektivgesellschaft
- als unbeschränkt haftendes Mitglied einer Kommanditgesellschaft
- als Mitglied der Verwaltung einer Kommanditaktiengesellschaft
- als Kollektivgesellschaft
- als Kommanditgesellschaft
- als Aktien- oder Kommanditaktiengesellschaft
- als Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- als Genossenschaft
- als Verein
- als Stiftung
- als Investmentgesellschaft mit variablem Kapital
- als Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen
nähere Angaben siehe auch unter: